1. Veranstalter
Die Durchführung der Ausbildung erfolgt durch das Institut für Fahrzeug- und Prüftechnik eG und wird durch den Teilnehmer mit seiner Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer beauftragt.
2. Anmeldung
Anmeldungen müssen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine frühzeitige Anmeldung liegt im Interesse des Teilnehmers. Anmeldungen gelten nach Bestätigung per Post, Fax oder E-Mail als verbindlich. Mit seiner Anmeldung erkennt die/der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an.
3. Rücktritt & Kündigung
Die Anmeldung zu einem Lehrgang/Ausbildung ist verbindlich. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Lehrgangs-/Ausbildungsbeginn ist dieser kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt bis mindestens 3 Tage vor Beginn des Lehrganges/Ausbildung, werden 50% des Entgelts fällig, danach ist das volle Entgelt zu entrichten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnehmergebühr ist mit Erhalt der rechnung, spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin, fällig.
5. Absage von Lehrgangs-/Ausbildungsveranstaltungen
Das Institut für Fahrzeug- und Prüftechnik eG hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder wegen anderer zwingender Gründe bis 3 Tage vor Beginn die Veranstaltung abzusagen. Eventuell bereits gezahlte Gebühren werden voll erstattet. Ein weitergehender Schadensanspruch ist ausgeschlossen.
6. Haftung
Das Institut für Fahrzeug- und Prüftechnik eG haftet nicht für Schäden welche im Zusammenhang des Lehrganges/der Ausbildung entstehen können, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Beauftragten beruhen. Der Teilnehmer hat auf der Ausbildung angemessene Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk selbst zu achten.
7. Datenschutz
Die Teilnehmenden erteilen mit ihrer Anmeldung dem Institut für Fahrzeug- und Prüftechnik eG die Erlaubnis, ihre personenbezogenen Daten zu speichern und für die Durchführung des Lehrganges/der Ausbildung zu nutzen. Jede weitere Nutzung ist ausgeschlossen, eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nicht.
8. Erfüllungsort
Die Lehrgänge/Ausbildungen finden in der Anmeldebestätigung angegebenen Räumlichkeiten statt.
9. Gerichtsstand
Wenn der Teilnehmer bzw. Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des privaten wie öffentlichen-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Dresden vereinbart.
Radeberg, 01.03.2020